AGB

I.    Allgemeines/Geltungsbereich

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Unternehmensberatung Görke (nachstehend „UB–Görke“ genannt) und dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin (nachstehend „Auftraggeber“ genannt).
  2. Die UB-Görke bietet allgemeine Beratungstätigkeiten, Personalberatungsleistungen und Coaching an.
  3. Von den AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die UB-Görke.
  4. Die Annahme eines Angebotes der UB-Görke, die Bestätigung der Kosten oder eine andere vom Auftraggeber gegebene Weisung bedeutet die Annahme dieser AGB.
  5. Das zwischen dem Auftraggeber und der UB-Görke vereinbarte Honorar ist unverzüglich nach Rechnungsdatum ohne Abzug zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%) zahlbar.
  6. Alle Nebenkosten wie z. B. Reisekosten, Spesen oder Kosten für Inserate werden vorab schriftlich vereinbart und sind auch sofort zahlbar.
  7. Die Tätigkeit der UB-Görke auch soweit diese im Ausland anfällt unterliegt deutschem Recht. Der Erfüllungsort ist Undenheim. Der Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht Mainz.
  8. Sollten Bestandteile dieser AGB gegen geltendes Recht verstoßen und somit unwirksam sein, berührt dies die Weitergeltung der restlichen AGB nicht. Die unwirksame Regelung wird durch geltendes Recht ersetzt.

II.    Allgemeine Beratungen

  1. Die Tätigkeiten, die individuell schriftlich zu vereinbaren sind, werden von der UB-Görke gewissenhaft und ordentlich erbracht.
  2. Die UB-Görke wird die im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Informationen oder Unterlagen des Auftraggebers während der Vereinbarungsdauer und darüber hinaus vertraulich behandeln. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes fallen.
  3. Es kann seitens UB–Görke keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die im Rahmen einer Tätigkeit erteilten Auskünfte oder Informationen in jedem Fall zur Lösung eines spezifischen Problems führen und / oder Geschäftsentwicklungen zwingend eintreffen. Insofern wird kein Erfolg geschuldet.
  4. Die UB–Görke haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden. Die Haftung der UB–Görke beschränkt sich, unabhängig vom Rechtsgrund, in jedem Fall auf die Höhe der Vergütung eines Berechnungszeitraumes.

III.    Personalberatungen

  1. Die Art und der Umfang der Leistungen von der UB-Görke ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot an den Auftraggeber. Die UB-Görke führt die Personalsuche nach den im (mündlichen oder schriftlichen) Angebot festgelegten Kriterien durch. Diese Kriterien betreffen insbesondere den Aufgabenbereich des künftigen Mitarbeiters (Begriffe, dessen persönliches und fachliches Anforderungsprofil sowie sonstige, für die Personalsuche relevante Kriterien).
  2. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Qualität der Beratungsleistungen von der UB-Görke und insbesondere der Personalsuche erheblich von der Bekanntgabe möglichst genauer (persönlicher und fachlicher) Anforderungsprofile und sonstiger relevanter Bewerberkriterien durch den Auftraggeber sowie generell von einer engen Zusammenarbeit zwischen der UB-Görke und dem Auftraggeber im Rahmen des Recruitingprozesses abhängt. Aufgrund dieser Bedeutung wechselseitiger Information wird die UB-Görke dem Auftraggeber laufend über die Entwicklung der Personalsuche berichten.
  3. Der Vertrag zwischen der UB-Görke und dem Auftraggeber kommt entweder schriftlich durch Unterzeichnung des Angebotes/der Auftragsbestätigung der UB-Görke oder durch mündliche Auftragserteilung und entsprechende Annahme durch die UB-Görke zustande. Die Annahme erfolgt dadurch, dass die UB-Görke mit Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen beginnt.
  4. Das Honorar richtet sich nach Art und Umfang der von UB-Görke auftragsgemäß zu erbringenden Leistungen und wird im Falle schriftlichen Vertragsabschlusses in der Auftragsbestätigung festgehalten.
  5. Das Honorar deckt den Arbeitsaufwand der UB-Görke für die Suche und Auswahl sowie die Präsentation der geeigneten Kandidaten ab. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, beträgt das Honorar 25 % des Jahresbruttoentgelts (insbesondere inklusive variabler Anteile und etwaiger Sachbezüge) des vermittelten Bewerbers.
  6. Wird ein Kandidat vom Auftraggeber zunächst abgelehnt oder entscheidet sich ein Kandidat zunächst gegen den Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber, kommt dann aber innerhalb von 12 Monaten nach der UB-Görke-Präsentation dennoch ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Kandidat zustande, so wird das UB-Görke-Honorar mit diesem Vertragsabschluss fällig
  7. Sobald die UB-Görke vom Auftraggeber mit einem exklusiven Mandat beauftragt wurde, passende Bewerber für eine bestimmte Position zu finden, werden Bewerberdaten, die der Auftraggeber für diese Position direkt (initiativ) erhält, dem Berater zur Auswertung weitergeleitet.
  8. Sollte der Auftraggeber das Mandat vor Ablauf des Mandats beenden, vereinbaren die Parteien ein unter den gegebenen Umständen angemessenes Honorar. Im Falle eines Exklusivmandates werden die bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Honorare in Rechnung gestellt bzw. einbehalten.
  9. Die Kosten für auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geschaltete Inserate und sonstige Kosten/Spesen für vom Auftraggeber gewünschte Sonderleistungen sind nicht im Honorar enthalten. Insertionskosten und Honorare für Sonderleistungen sind unabhängig vom Verlauf des Recruitingprozesses mit Rechnungserhalt prompt zur Zahlung fällig.
  10. Reisekosten und sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit dem Mandat entstehen, werden mit dem Auftraggeber vorweg vereinbart und sind sofort zahlbar.
  11. Eventuelle Nebenkosten der Kandidaten (Reisekosten, Diäten etc.) werden dem Auftraggeber im Fall vorheriger Vereinbarung gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort zahlbar.
  12. Der Auftraggeber darf keine Informationen ohne vorherige Zustimmung sowohl der UB-Görke als auch des Bewerbers an Dritte weiterleiten. Wird die Zustimmung erteilt und die Vorstellung des Bewerbers bei einem anderen Unternehmen führt dazu, dass dieses Unternehmen den Bewerber einstellt, geht auch die Zahlungsverpflichtung an dieses Unternehmen über.
  13. Sämtliche Honorarbedingungen gelten auch für den Fall, dass ein Vertrag zwischen einem Kandidaten und einem mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen geschlossen wird.
  14. Informationen über einen erfolglosen Bewerber werden der UB-Görke auf Anfrage zurückgegeben.
  15. Der Auftraggeber informiert die UB-Görke innerhalb von 5 Arbeitstagen, wenn der Bewerber ein Beschäftigungsangebot angenommen hat und stellt dem Berater eine Kopie des Arbeitsvertrages zur Verfügung.
  16. Es werden alle angemessenen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass ein Bewerber für eine bestimmte Position geeignet ist. Die genauen Angaben zu dem Bewerber werden der UB-Görke bei der Registrierung des Kandidaten bzw. dem Bewerbungsgespräch bekannt. Allerdings obliegt es dem Auftraggeber, nach Freigabe durch die UB-Görke, die genauen Angaben zu dem Bewerber zu prüfen und Referenzen einzuholen. Die UB-Görke übernimmt keine Verantwortung für unrichtige Angaben oder Auslassungen im Lebenslauf oder unrichtige Behauptungen des Bewerbers.
  17. Die UB-Görke gewährleistet sach- und fachgerechtes Vorgehen bei der Kandidatensuche und –auswahl. Sie steht nicht dafür ein, dass ein von ihr nach sach- und sachgerechtem Vorgehen ausgewählter und dem Auftraggeber präsentierter Kandidat alle vom Auftraggeber in den Kandidaten gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielen kann.
  18. Die UB-Görke ist nicht für Verluste des Auftraggebers verantwortlich, die ihm aufgrund der Nichteignung eines Bewerbers oder anderweitig aus dem Anstellungsvertrag mit dem Bewerber entstehen.
  19. Die UB-Görke ist für das Mandat verantwortlich, bis dies vollständig erbracht wurde, es sei denn, es gibt Einflussfaktoren im Zusammenhang mit dem Mandat, die der Tätigkeit der UB-Görke und der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs entgegenstehen.
  20. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Namen der Kandidaten sowie alle über diese ihm zugegangenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Insbesondere verpflichtet er sich, diese unter keinen Umständen an dritte Personen oder Unternehmungen weiterzugeben oder sie auch nur namhaft zu machen.
  21. Die Datenschutzregeln gemäß der europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus 1995 sind auch für unsere Auftraggeber bindend.

IV.    Coaching

  1. Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien (Auftraggeber und UB-Görke) geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.
  2. Die UB-Görke möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können.
  3. Der Coach der UB Görke steht dem Auftraggeber als Prozessbegleiter und zur Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite - die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Auftraggeber geleistet. Der Auftraggeber sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
  4. Eine kostenfreie Absage der Coaching-Sitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 13.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Dies gilt auch für das kostenlose Erstgespräch! Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptiert der Auftraggeber diese Regelung.
  5. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
  6. Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch UB-Görke.
  7. Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach der UB-Görke sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit der UB-Görke handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
  8. Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen dem Auftraggeber und der UB-Görke geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.


Undenheim, den 01.01.2017

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